Kurzantwort:
Wenn Google ein Unternehmensprofil gesperrt oder deaktiviert hat, sollten Sie zunächst den angegebenen Moderationsgrund und die dazugehörige Richtlinie prüfen.
Korrigieren Sie mögliche Richtlinienprobleme, bevor Sie Einspruch einlegen, und bereiten Sie geeignete Nachweise vor.
Erstellen Sie während eines laufenden Einspruchs nicht einfach ein neues Unternehmensprofil für dasselbe Unternehmen.
Eine Sperrung ist etwas anderes als ein schlechtes Maps-Ranking
Ein Unternehmen kann grundsätzlich in Google Maps sichtbar sein, aber bei bestimmten Suchanfragen schlecht platziert werden.
Bei einem gesperrten oder deaktivierten Profil liegt dagegen ein anderes Problem vor: Google hat den Zugriff oder die öffentliche Darstellung des Unternehmensprofils eingeschränkt.
Klassische Local-SEO-Maßnahmen lösen dieses Problem nicht, solange die Einschränkung selbst nicht geklärt ist.
Zuerst den Grund im Einspruchstool prüfen
Google stellt für eingeschränkte Unternehmensprofile ein Einspruchstool bereit.
Dort können nach Angaben von Google unter anderem:
- das betroffene Profil,
- der Grund für die Moderationsmaßnahme,
- und ein Verweis auf die betroffene Richtlinie
angezeigt werden.
Dieser konkrete Hinweis ist ein sinnvollerer Ausgangspunkt als Vermutungen darüber, welcher Rankingfaktor möglicherweise betroffen sein könnte.
Vor dem Einspruch die Richtlinienkonformität prüfen
Google empfiehlt ausdrücklich, vor dem Einspruch sicherzustellen, dass das Unternehmensprofil den geltenden Richtlinien entspricht.
Das bedeutet: Nicht zuerst Einspruch einlegen und erst danach prüfen, sondern mögliche Probleme möglichst vorher korrigieren.
Ist das Unternehmen überhaupt für ein Profil berechtigt?
Nicht jede Organisation oder jedes Geschäftsmodell kann ein Google-Unternehmensprofil anlegen.
Nach den Google-Richtlinien kommen grundsätzlich Unternehmen infrage, bei denen während der angegebenen Geschäftszeiten persönlicher Kundenkontakt stattfindet oder möglich ist.
Für bestimmte Geschäftsmodelle bestehen Ausnahmen und Sonderregeln.
Ausschließlich online tätige Unternehmen und reine Lead-Generation-Unternehmen nennt Google beispielsweise als nicht berechtigt.
Unternehmensname: keine zusätzlichen Keywords anhängen
Der Name im Google-Unternehmensprofil sollte dem tatsächlichen Unternehmensnamen entsprechen, wie er auch außerhalb von Google verwendet wird.
Zusätzliche Orts- oder Leistungsbegriffe nur zum Zweck besserer Auffindbarkeit können gegen die Richtlinien verstoßen.
Aus einem Unternehmensnamen wie:
Beispiel GmbH
sollte daher nicht allein für Google etwas wie:
Beispiel GmbH – bester Steuerberater Hamburg Steuerberatung
gemacht werden, wenn dies nicht der reale Unternehmensname ist.
Adresse und tatsächlicher Standort müssen zusammenpassen
Google verlangt korrekte Angaben zum tatsächlichen Standort beziehungsweise zum Einzugsgebiet.
Ein gemietetes virtuelles Büro, an dem das Unternehmen keinen tatsächlichen entsprechenden Geschäftsbetrieb unterhält, ist nach den Google-Richtlinien grundsätzlich kein geeigneter Unternehmensstandort für ein Profil.
Für Co-Working-Standorte gelten ebenfalls konkrete Voraussetzungen.
Dienstleistungsunternehmen ohne Kundenverkehr anders behandeln
Nicht jedes Unternehmen empfängt Kunden an der eigenen Geschäftsadresse.
Handwerker oder andere mobile Dienstleister arbeiten beispielsweise häufig direkt beim Kunden.
Für solche Unternehmen sieht Google die Darstellung als Unternehmen ohne festen Kundenstandort in einem Einzugsgebiet vor.
Wer an seiner Geschäftsadresse keine Kunden empfängt, sollte daher prüfen, ob die Adresse entsprechend den Google-Regeln ausgeblendet und stattdessen das tatsächliche Einzugsgebiet verwendet werden sollte.
Gibt es mehrere Profile für dasselbe Unternehmen?
Google empfiehlt grundsätzlich nur ein Unternehmensprofil pro Unternehmen beziehungsweise tatsächlichem Standort, soweit keine besondere Ausnahme greift.
Doppelte Profile können zu Problemen bei der Darstellung in Google Maps und der Google Suche führen.
Deshalb sollte vor einem Einspruch ebenfalls geprüft werden, ob versehentlich mehrere Profile für denselben Betrieb oder Standort existieren.
Ist vielleicht nicht nur das Profil, sondern das Konto eingeschränkt?
Google unterscheidet zwischen einer Einschränkung eines einzelnen Unternehmensprofils und Einschränkungen auf Kontoebene.
Nach Angaben von Google können bei einer Kontoeinschränkung auch die Unternehmensprofile gesperrt werden, die über dieses Konto verwaltet werden.
Dann sollte zunächst das Kontoproblem geklärt werden.
Welche Nachweise können beim Einspruch helfen?
Google nennt verschiedene Dokumente, die einen Einspruch unterstützen können.
Dazu gehören je nach Fall beispielsweise:
- offizielle Gewerbeanmeldung,
- Gewerbeerlaubnis,
- Steuerbescheinigungen,
- Strom-, Telefon-, Wasser- oder Internetrechnungen des Unternehmens.
Google weist darauf hin, dass Unternehmensname und Adresse auf den eingereichten Dokumenten mit dem Profil übereinstimmen sollten, für das Einspruch eingelegt wird.
Nachweise vor dem Einspruch vorbereiten
Ein praktisches Detail ist besonders wichtig:
Google gibt für das verknüpfte Nachweisformular ein begrenztes Zeitfenster vor.
Wird das Formular geöffnet, müssen die Nachweise nach aktueller Google-Dokumentation innerhalb von 60 Minuten eingereicht werden, damit sie dem Einspruch zugeordnet werden.
Deshalb ist es sinnvoll, die erforderlichen Dokumente vorher zusammenzustellen.
Kein neues Ersatzprofil während des Einspruchs erstellen
Google weist ausdrücklich darauf hin, während der Prüfung eines Einspruchs kein neues Unternehmensprofil für dasselbe Unternehmen anzulegen.
Ein vermeintliches Ersatzprofil kann die eigentliche Richtlinienfrage nicht lösen und zusätzliche Dubletten erzeugen.
Schrittfolge vor einem Einspruch
- Prüfen Sie, welches Profil und welches Google-Konto betroffen sind.
- Lesen Sie den von Google genannten Moderationsgrund.
- Öffnen Sie die verlinkte Richtlinie und vergleichen Sie sie mit Ihren Profildaten.
- Kontrollieren Sie Unternehmensname, Adresse, Einzugsgebiet, Kategorien und weitere Stammdaten.
- Prüfen Sie, ob das Unternehmen für ein Unternehmensprofil grundsätzlich berechtigt ist.
- Suchen Sie nach möglichen doppelten Profilen.
- Korrigieren Sie feststellbare Richtlinienprobleme.
- Bereiten Sie aussagekräftige Nachweise vor.
- Reichen Sie anschließend den Einspruch über den offiziellen Google-Prozess ein.
Was Sie bei einer Sperrung nicht tun sollten
- Nicht ohne Prüfung ein neues Profil für dasselbe Unternehmen erstellen.
- Keine erfundene neue Adresse verwenden.
- Keine Keywords in den Unternehmensnamen einbauen, die nicht zum tatsächlichen Namen gehören.
- Keine virtuellen Standorte als reale Geschäftsstellen darstellen.
- Keine Dokumente verändern, nur damit sie besser zu den Profildaten passen.
- Keine Reaktivierung oder konkrete Bearbeitungszeit als garantiert ansehen.
Ein Einspruch ist keine Garantie für eine Reaktivierung
Das offizielle Einspruchsverfahren ermöglicht Google eine erneute Prüfung.
Daraus folgt jedoch keine Garantie, dass das Profil anschließend wieder freigeschaltet wird.
Entscheidend ist unter anderem, ob das Unternehmen und seine Profildaten die anwendbaren Richtlinien erfüllen.
Wenn der erste Einspruch abgelehnt wurde
Google beschreibt für abgelehnte Reaktivierungsanträge unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit zur zusätzlichen Überprüfung.
Dabei können weitere Nachweise berücksichtigt werden, die im ursprünglichen Einspruch noch nicht vorgelegt wurden.
Welche Option im konkreten Fall verfügbar ist, sollte direkt im jeweiligen Google-Einspruchsprozess geprüft werden.
Erst nach der Reaktivierung wieder über Rankings sprechen
Sobald ein Profil wieder ordnungsgemäß öffentlich nutzbar ist, können normale Local-SEO-Fragen wieder relevant werden:
- Ist das Profil für die richtigen Suchanfragen relevant?
- Sind Kategorien und Leistungen sauber gepflegt?
- Stimmen Standortinformationen und Website überein?
- Wie entwickelt sich die lokale Auffindbarkeit?
Dazu: Unternehmen bei Google Maps nicht gefunden?
Rezensionen separat betrachten
Eine Profilsperrung ist außerdem nicht dasselbe wie eine einzelne fehlende Rezension.
Wenn nur Bewertungen fehlen, das Unternehmensprofil aber weiterhin normal erreichbar ist, lesen Sie:
Google-Bewertung nicht sichtbar oder verschwunden?
| Situation | Erste Prüfrichtung |
|---|---|
| Profil vollständig gesperrt oder deaktiviert | Moderationsgrund und Richtlinie im Einspruchstool prüfen |
| Unternehmensname enthält zusätzliche Keywords | Mit tatsächlichem Namen außerhalb von Google abgleichen |
| Virtuelles Büro als Standort eingetragen | Standortberechtigung nach Google-Richtlinien prüfen |
| Mobiler Dienstleister empfängt dort keine Kunden | Regeln für Unternehmen mit Einzugsgebiet prüfen |
| Mehrere Profile für denselben Betrieb | Dubletten und tatsächliche Berechtigung klären |
| Mehrere verwaltete Profile gleichzeitig betroffen | Mögliche Einschränkung des Google-Kontos prüfen |
| Einspruch soll eingereicht werden | Richtlinien prüfen und Nachweise vorher vorbereiten |
Fazit
Bei einem gesperrten oder deaktivierten Google-Unternehmensprofil sollte zuerst die Richtlinienfrage geklärt werden.
Besonders relevant können Berechtigung, Unternehmensname, tatsächlicher Standort, Einzugsgebiet, doppelte Profile und Konto-Einschränkungen sein.
Erst wenn mögliche Fehler korrigiert und geeignete Nachweise vorbereitet sind, ist der offizielle Einspruch der passende nächste Schritt.
Ein zusätzlich angelegtes Ersatzprofil ist dagegen keine saubere Abkürzung.
Offizielle Google-Quellen
Für Aussagen zu Profilsperrungen, Berechtigung, Unternehmensdaten und Einsprüchen verwendet SEOIO die offizielle Google-Unternehmensprofil-Hilfe.
Google: Probleme mit gesperrten oder deaktivierten Profilen beheben
Google: Einspruch gegen Profil- und Inhaltseinschränkungen
Google: Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens
Google: Berechtigung und Inhaberschaft
Google: Richtlinien für Google Unternehmensprofil
Quellen und redaktioneller Maßstab von SEOIO Wissen
Google und Google Maps sind Marken von Google. SEOIO steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu Google. Die Bezeichnungen werden ausschließlich zur sachlichen Beschreibung verwendet.