Kurzantwort:
Architekturbüros sollten ihr tatsächliches Leistungsangebot zuerst in verständlichen Leistungsbereichen beschreiben. HOAI-Leistungsphasen können dort ergänzend eingeordnet werden, wo sie zum angebotenen Leistungsbild und zur konkreten Tätigkeit des Büros passen.
Projektseiten und Wettbewerbsbeiträge bleiben davon getrennte Inhaltstypen: Sie zeigen konkrete Arbeiten, während Leistungsseiten das Angebot des Büros erklären.
Leistungsseite, Projektseite und Leistungsphase sind nicht dasselbe
Eine Leistungsseite beantwortet die Frage, welche planerischen Aufgaben ein Architekturbüro anbietet.
Eine Projektseite zeigt dagegen, wie das Büro an einem konkreten Vorhaben beteiligt war. Die Bezeichnung einer Leistungsphase ordnet wiederum bestimmte Planungsleistungen fachlich ein.
Diese drei Ebenen sollten auf der Website miteinander verbunden, aber nicht in einem einzigen Inhalt vermischt werden.
1. Das tatsächliche Leistungsangebot zum Ausgangspunkt machen
Die Website sollte zuerst das reale Angebot des Büros abbilden und nicht eine möglichst vollständige Liste möglicher Architekturleistungen erzeugen.
Je nach Büro können beispielsweise Entwurf, Planung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Objektüberwachung oder andere fachliche Tätigkeiten unterschiedlich stark zum Leistungsprofil gehören.
Besucher sollten erkennen können, welche Leistungen tatsächlich angeboten werden und für welche Projektarten sie relevant sind.
2. Verständliche Leistungsbezeichnungen vor reine Fachcodes stellen
Auftraggeber kennen nicht zwangsläufig die interne oder fachrechtliche Terminologie eines Architekturbüros.
Deshalb kann eine verständliche Bezeichnung der Leistung zunächst erklären, worum es geht. Fachbegriffe und Leistungsphasen können anschließend zur präziseren Einordnung ergänzt werden.
Eine Seite sollte nicht voraussetzen, dass Besucher bereits wissen, was beispielsweise „LPH 5“ oder „LPH 8“ bedeutet.
3. HOAI-Leistungsphasen nur im passenden fachlichen Zusammenhang verwenden
Für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume unterteilt § 34 Absatz 3 HOAI die Grundleistungen in neun Leistungsphasen.
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
- Objektbetreuung
Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI konkretisiert die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen und nennt außerdem Beispiele für Besondere Leistungen.
Offizielle Quellen: § 34 HOAI und Anlage 10 HOAI .
4. Aus neun Leistungsphasen keine pauschale Angebotsbehauptung machen
Die gesetzliche Gliederung bedeutet nicht, dass jedes Architekturbüro auf seiner Website alle neun Leistungsphasen als eigenes Angebot aufführen sollte.
Entscheidend ist, welche Leistungen das jeweilige Büro tatsächlich anbietet und wie der konkrete Leistungsumfang gegenüber Auftraggebern beschrieben werden soll.
Ebenso lässt sich aus der HOAI-Systematik nicht ableiten, dass jeder Auftrag sämtliche Leistungsphasen umfasst.
5. Leistungsphasen und allgemeine Tätigkeitsfelder auseinanderhalten
Begriffe wie Wohnungsbau, Gewerbebau, Innenarchitektur, Sanierung oder Umbau beschreiben nicht automatisch eine bestimmte Leistungsphase.
Solche Tätigkeits- oder Projektschwerpunkte können deshalb eine eigene Navigationsebene bilden und bei Bedarf mit passenden Leistungsbereichen verbunden werden.
Dadurch bleibt erkennbar, ob eine Seite über einen Projekttyp, eine Planungsaufgabe oder eine konkrete Leistungsphase spricht.
6. Grundleistungen und Besondere Leistungen nicht ungeprüft vermischen
Anlage 10 unterscheidet bei Gebäude und Innenräumen zwischen Grundleistungen und Beispielen für Besondere Leistungen.
Für die Website bedeutet das nicht, dass diese Systematik vollständig übernommen werden muss.
Wenn ein Büro solche Begriffe verwendet, sollte jedoch klar bleiben, welche konkrete Leistung tatsächlich angeboten wird.
7. Die eigene Rolle im Projekt nachvollziehbar benennen
Bei Projektbeschreibungen ist nicht nur wichtig, was gebaut oder geplant wurde, sondern welche Rolle das eigene Büro dabei tatsächlich übernommen hat.
War ein Büro beispielsweise nur für einzelne Planungsabschnitte oder bestimmte Aufgaben verantwortlich, sollte die Darstellung nicht den Eindruck eines darüber hinausgehenden Leistungsumfangs erzeugen.
Diese Rollenklarheit verbindet Leistungsseiten und Referenzen, ohne beide Seitentypen gleichzusetzen.
8. Leistungen mit passenden Referenzprojekten verbinden
Eine Leistungsseite kann auf Projekte verweisen, an denen die jeweilige Kompetenz nachvollziehbar wird.
Umgekehrt kann eine Projektseite auf den zugehörigen Leistungsbereich führen.
Das Projekt sollte dabei nicht nur deshalb einer Leistung zugeordnet werden, weil eine interne Verlinkung gewünscht ist. Die fachliche Verbindung muss aus dem tatsächlichen Projekt hervorgehen.
Zur Projektstruktur: Referenzprojekte auf Architekten-Websites strukturieren .
9. Wettbewerbsbeiträge separat einordnen
Ein Wettbewerbsbeitrag ist weder automatisch ein realisiertes Projekt noch eine vollständige Leistungsdarstellung.
Er kann fachliche Kompetenz sichtbar machen, benötigt aber weiterhin eine eindeutige Kennzeichnung seines tatsächlichen Status und der Rolle des Büros.
Dazu passt: Architekturwettbewerbe auf der Website darstellen .
10. Leistungsübersicht und Detailseiten unterschiedlich einsetzen
Eine kompakte Leistungsübersicht kann zunächst zeigen, welche Aufgabenbereiche ein Büro abdeckt.
Eine eigene Detailseite ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine Leistung genügend eigenständigen Informationswert besitzt: etwa durch einen erklärungsbedürftigen Ablauf, klare Projektbeispiele oder eine besondere fachliche Einordnung.
Nicht jede einzelne Bezeichnung benötigt automatisch eine separate URL.
11. Keine Seiten für minimale Keywordvarianten erzeugen
Nahezu identische Seiten zu Begriffen wie Planung, Architekturplanung, Planungsleistung oder einzelnen Wortvarianten schaffen nicht automatisch einen zusätzlichen Informationszweck.
Sinnvoller ist eine Struktur, in der jede Leistungsseite eine klar abgrenzbare Frage beantwortet.
12. Leistungsumfang nicht mit Honorarangaben gleichsetzen
Die fachliche Beschreibung einer angebotenen Leistung und die konkrete Honorarvereinbarung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Dieser Beitrag beschreibt deshalb die Struktur von Website-Inhalten und leitet aus der HOAI keine konkrete Preis- oder Vertragsgestaltung für ein Architekturbüro ab.
13. CMS oder ohne CMS nach dem tatsächlichen Pflegebedarf auswählen
Ein CMS kann sinnvoll sein, wenn Leistungsbereiche, Projektbezüge oder Büroschwerpunkte regelmäßig intern aktualisiert werden sollen.
Bei einem stabilen Leistungsprofil kann auch eine individuell entwickelte Website ohne CMS praktikabel sein.
Entscheidend bleibt, wer Inhalte pflegen soll und wie häufig sich das Leistungsangebot tatsächlich verändert.
Allgemeine Entscheidungshilfe: CMS oder ohne CMS?
14. Leistungsseiten sind kein automatischer Rankinghebel
Zusätzliche Leistungsseiten führen nicht allein durch ihre Existenz zu besseren Google-Rankings.
Auch die Verwendung von HOAI-Begriffen erzeugt keine automatische Sichtbarkeit.
Der primäre Nutzen einer guten Leistungsstruktur besteht darin, das tatsächliche Angebot des Büros für Interessenten und Auftraggeber nachvollziehbar zu machen.
Was dieser Artikel bewusst nicht festlegt
Der Beitrag erklärt eine mögliche Informationsarchitektur für Architekten-Websites.
Er legt weder den konkreten vertraglichen Leistungsumfang eines Projekts noch die Honorargestaltung oder eine rechtlich erforderliche Angebotsform für ein bestimmtes Büro fest.
Die HOAI-Quellen dienen hier ausschließlich dazu, verwendete Fachbegriffe und die Systematik des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume präzise einzuordnen.
Checkliste für Leistungen und Leistungsphasen
- Bildet die Website nur Leistungen ab, die das Büro tatsächlich anbietet?
- Sind Leistungsbezeichnungen auch ohne interne Fachcodes verständlich?
- Werden HOAI-Leistungsphasen nur im fachlich passenden Zusammenhang verwendet?
- Entsteht nicht der Eindruck, das Büro biete automatisch alle neun Leistungsphasen an?
- Bleiben Projekttypen und Leistungsphasen unterschiedliche Kategorien?
- Ist die tatsächliche Rolle des Büros bei Referenzprojekten erkennbar?
- Werden Leistungen nur mit fachlich passenden Referenzen verbunden?
- Bleiben Wettbewerbsbeiträge als eigener Inhaltstyp erkennbar?
- Hat jede eigene Leistungsseite einen eigenständigen Informationszweck?
- Werden Seiten für bloße Keywordvarianten vermieden?
- Bleiben Leistungsbeschreibung und konkrete Honorarvereinbarung getrennt?
- Passt die technische Lösung zum tatsächlichen Pflegebedarf?
Fazit
Eine Architekten-Website sollte das tatsächliche Leistungsangebot verständlich darstellen und fachliche Systematiken nur dort einsetzen, wo sie wirklich zur Einordnung beitragen.
Leistungsphasen, Projektarten, Referenzen und Wettbewerbe beantworten unterschiedliche Fragen und sollten entsprechend getrennt strukturiert werden.
Werden sie sinnvoll miteinander verbunden, können Auftraggeber besser nachvollziehen, welche Aufgaben ein Büro übernimmt und in welchen Projekten diese Leistungen tatsächlich sichtbar werden.
Persönliche Einschätzung
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Quellen, passende SEOIO-Inhalte und Leistungen
§ 34 HOAI – Leistungsbild Gebäude und Innenräume
Anlage 10 HOAI – Grundleistungen und Besondere Leistungen
Referenzprojekte auf Architekten-Websites strukturieren
Architekturwettbewerbe auf der Website darstellen